[ | AGB |
(1)
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen dem Kunden/Auftraggeber einerseits und vom KulturBüro Weiss, Carsten Weiss, Breslauer Str. 27, D-47228 Duisburg (folglich Agentur genannt) andererseits vertretenen Künstler:innen, Agenturen, Dienstleistern etc. geschlossenen Verträge, durchgeführte Projekte, Aufträge, Angebote, Lieferungen, Leistungen und sonstige Dienste.
(2)
Die Agentur erbringt insbesondere Dienstleistungen aus den Bereichen Kultur- und Eventmanagement.
Alle im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen, den Leistungsbeschreibungen sowie den etwaig gesondert getroffenen Vereinbarungen. Es werden keine Leistungen geschuldet, die darüber hinausgehen.
(3)
Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(4)
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst dann nicht, wenn kein schriftlicher Widerspruch erfolgt. Sie gelten nur dann als anerkannt, wenn die Agentur diesen ausdrücklich zugestimmt hat.
(1)
Allgemeine Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Den branchenüblichen Diversitäten (Optionsfristen etc.) sind etwaig weitere Bedingungen geschuldet, die den Angeboten zu entnehmen sind.
(2)
Ein Vertrag gilt als zustande gekommen, wenn nach einem Angebot der Agentur der Kunde das Angebot schriftlich bestätigt und/oder in beiderseitigem Einverständnis mit der Durchführung der Arbeiten begonnen wurde.
Für die Wahrung der Schriftform ist im Rahmen der gesamten Vertragsbeziehung vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung eine Erklärung via E-Mail ausreichend. Fernmündliche Vereinbarungen sind schriftlich zu bestätigen.
(3)
Ereignisse höherer Gewalt (ausschließlich gemäß BGB) berechtigen die Agentur, das Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
(4)
Kostenangaben sind nur hinsichtlich des feststehenden Leistungsumfangs zur Zeit der Angebotsannahme verbindlich.
(5)
Das Vertragsverhältnis kommt zwischen Kunde/Auftraggeber einerseits und Künstler:innen, Agenturen, Dienstleistern etc. andererseits zustande.
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart und im Vertrag entsprechend schriftlich fixiert, agiert die Agentur nicht als Veranstalter. Die Agentur agiert und gilt als Vermittler.
(6)
Nach erfolgtem Vertragsabschluss ist die Agentur von weiteren Leistungen entbunden. Leistungen jenseits der im Vertrag vereinbarten, sind gesondert abzustimmen und zu honorieren.
(1)
Die im Vertrag durch die Agentur vertretenen Künstler:innen, Agenturen, Dienstleister etc. schulden die Umsetzung der vereinbarten Leistung gemäß Vertrag sowie des vertraglich beschriebenen Leistungsumfangs.
Die Agentur schuldet die Erbringung von vereinbarten Leistung gemäß Vertrag sowie des vertraglich beschriebenen Leistungsumfangs, so das Vertragsverhältnis unmittelbar zwischen Agentur und Kunde besteht.
Sollten durch abweichende Wünsche und Änderungen Mehrkosten entstehen, sind diese vom Kunden zu tragen.
(2)
Termine zur Leistungserbringung dürfen seitens der Agentur nur durch die Geschäftsführung oder ausdrücklich benannter anderer Personen zugesagt werden.
(3)
Verbindliche Termine sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
(4)
Vertragliche vereinbarte Termine zur Leistungserbringung können vom Kunden lediglich auf Basis dann gültiger Verordnungen seitens staatlicher Obrigkeiten oder gemäß höherer Gewalt (ausschließlich gemäß BGB) abgesagt werden. Die beteiligten Partner vereinbaren folglich einen Alternativtermin/Nachholtermin. Scheitert dies (fehlende Termindeckung etc.), wird für den Kunden eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Kosten fällig.
(1)
Der Kunde wird der Agentur im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Planung und Durchführung des Projekts benötigten Eckdaten und sonstige wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
(2)
Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
(3)
Der Kunde benennt der Agentur einen oder mehrere Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die für die Durchführung der vereinbarten Leistung im Vorfeld sowie örtlich verantwortlich und/oder entscheidungsbefugt sind.
(4)
Die Parteien bzw. deren Ansprechpartner verständigen sich im entsprechenden Fall in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und besonders über Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.
(5)
Anfragen an im Vertrag behandelte Künstler:innen, Agenturen, Dienstleister etc. richtet der Kunde an die Agentur, die mit der weiteren Bearbeitung in neu zu verhandelndem Umfang zu beauftragen ist.
(1)
Sämtliche Leistungen der Agentur sind, vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen anderweitigen Vereinbarung, kostenpflichtig.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen, Preislisten sind branchenunüblich und nicht abrufbar.
(2)
Mehr- oder Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten.
(3)
Sämtliche Preise sind Nettopreise zzgl. MwSt.
(4)
Die Agentur ist berechtigt, im Falle einer Änderung der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer die Entgelte bzw. Vergütungen bzw. Kosten ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Umsatzsteuer-Änderung entsprechend anzupassen.
(5)
Die Agentur ist nicht verpflichtet, vor Zahlungseingang vertragliche Leistungen zu erbringen bzw. vertragsgemäße Dienste freizuschalten, außer es ist vertraglich ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden.
(6)
Die Agentur behält sich das Recht vor, zunächst kostenlos erbrachte Leistungen nach entsprechender Ankündigung entgeltlich zu stellen und/oder solche Leistungen einzustellen.
(1)
Der Kunde trägt und entrichtet gegen Nachweis sämtliche zur Durchführung des Vertrags notwendige Auslagen wie Reise-, Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter (z.B. behördliche, institutionelle Gebühren).
(2)
Der Kunde ist verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung notwendigen Kosten Dritter (Fremdkosten) nach Ankündigung durch die Agentur zu zahlen und der Agentur ggf. entsprechende Vollmachten zur Auftragserteilung im Namen und auf Rechnung des Kunden zu erteilen. Sofern die Agentur hier in Vorleistung geht, sind diese Kosten, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung und abweichend von den sonstigen Fälligkeitsregelungen, unverzüglich zu erstatten.
(3)
Der Kunde ist nach vorheriger Abstimmung verpflichtet, die Kosten notwendiger Tätigkeiten/Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, zu erstatten.
(1)
Die Vergütung ist, vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Regelung spätestens bei Abschluss der Leistungen bzw. nach Rechnungseingang innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist ohne Abzug fällig.
(2)
Die Agentur ist berechtigt, ein Drittel der vereinbarten Kosten nach Auftragserteilung als Abschlag in Rechnung zu stellen.
(3)
Die Agentur ist berechtigt, nach Erbringung einer abnahmefähigen Teilleistung Zwischenrechnungen zu stellen.
(4)
Der jeweilige Rechnungsbetrag ist, wenn nicht anders vereinbart, binnen 10 Werktagen nach Zugang der Rechnung zu überweisen. Die Nichteinhaltung der Zahlungsfristen setzt den Kunden auch ohne Zahlungserinnerung in Verzug.
(5)
Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, es sei denn es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
(6)
Bei Zahlungsverzug kann die Agentur 8 %-Punkte Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank verlangen.
(7)
Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommt, kann die Agentur nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
(8)
Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die Agentur von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
(9)
Falls der Kunde vor Beginn des Projektes vom Vertrag zurücktritt, kann die Agentur, unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag, folgende Prozentsätze der vereinbarten Kosten als Stornogebühr verlangen: Mindestens 50%, i.d.R. 100%.
Anderslautende Stornobedingungen (z.B. Staffelung nach Zeitraum) sind mit der Agentur unbedingt gesondert und im Vorfeld des Vertragsabschlusses zu vereinbaren.
(1)
Der Vertrag wird für die Dauer des jeweils konkret mit dem Kunden vereinbarten Zeitraums bzw. Termins abgeschlossen unter Geltung der jeweils mit dem Kunden konkret vertraglich vereinbarten Kündigungs-/Stornofristen. Soweit vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Regelungen.
(2)
Kündigungen/Stornierungen bedürfen der Schriftform, eine Email ist nicht genügend.
(3)
Nach Vertragserfüllung sind weder die Agentur noch darin vertretene Künstler:innen, Agenturen, Dienstleister etc. verpflichtet, Inhalte, Links oder Daten zu speichern oder verfügbar zu halten.
(4)
Das wechselseitige Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5)
Im Falle einer Vertragsverletzung durch den Kunden steht der Agentur das Recht zu, diesem den Zugang zu bereit gestellten Diensten und Dienstleistungen zu sperren. Einem gesperrten oder gekündigten Kunden ist es nicht gestattet, einen anderweitigen Zugang zu den Diensten der Agentur einzurichten oder dieses zu versuchen.
(6)
Vorausbezahlte Entgelte bzw. Vergütungen werden im Falle einer unberechtigten Kündigung nicht zurückerstattet.
(7)
Bei Beendigung des Vertrages erlöschen alle Nutzungsrechte an den von der Agentur bereit gestellten Diensten.
Der Zugang zu den Diensten wird mit Beendigung gesperrt.
(1)
Die Agentur erbringt eine über eine rein administrative Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung. Konzeptionen, Titel, Bezeichnungen, Texte etc., die der geistig-kreativen Tätigkeit der Agentur entstammen, verbleiben als geistiges Eigentum bei ihr.
Dies gilt auch dann, wenn diese Leistungen nicht Vertragsbestandteil sind oder waren oder im Falle von getätigter oder beabsichtigter Nutzung in abgeänderter, erweiterter oder umgestellter Form (inhaltliche Ausdehnung).
Wenn der Kunde solche Agenturleistungen außerhalb des Vertragsumfanges nutzen möchte, ist dies gesondert und schriftlich anzufragen.
Bei Zuwiderhandlungen durch den Kunden, auch bei unberechtigter Weitergabe an Dritte, kann die Agentur hierfür ein angemessenes, marktübliches Honorar verlangen.
(2)
Sämtliche Rechte an den Leistungen und Dienstleistungen der Agentur und/oder von ihr vertretenen Künstler:innen, Agenturen, Dienstleistern etc. dürfen nur im Rahmen der ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarungen, in der vertraglich ausdrücklich geregelten Art und Weise und für die vertraglich geltende Dauer vom Kunden vertragsgemäß genutzt werden. Dies gilt insbesondere für Patent-, Urheber-, Marken-, Lizenzrechte oder sonstige Schutzrechte oder Rechte.
(3)
Außerhalb der hierin ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte oder sonstiger Rechte, werden dem Kunden keine weiteren Rechte, gleich welcher Art, insbesondere an Namen, Bezeichnungen, Titeln und an gewerblichen Schutzrechten wie Patenten, Gebrauchsmustern oder Marken eingeräumt, noch trifft die Agentur eine entsprechende Pflicht, derartige Rechte einzuräumen.
(4)
Soweit der Kunde Ideen und Anregungen einbringt, darf die Agentur diese zur Entwicklung, Verbesserung und zum Vertrieb unentgeltlich verwerten.
(5)
Soweit der Kunde individualisierte Dienste in Auftrag gibt, überträgt er sämtliche zur Umsetzung und Verwendung benötigten Rechte, insbesondere Marken-, Urheber- und sonstige Schutzrechte für die Dauer des beabsichtigten Zwecks an die Agentur.
(6)
Bei Verletzung der vorbenannten Rechte dieser Vereinbarung ist unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs für jeden Fall der Zuwiderhandlung zusätzlich zur Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der jeweils geschuldeten Vergütung zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt.
(1)
Die Agentur haftet nur für ureigenen Vorsatz und für ureigene grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Für jede Form von Fehlverhalten seitens von der Agentur vertretenen Künstler:innen, Agenturen, Dienstleistern etc. sowie deren Folgen, haften ausschließlich die von der Agentur vertretenen Künstler:innen, Agenturen, Dienstleister.
(2)
Der Kunde sorgt für die Sicherheit der Agenturmitarbeiter:innen und von der Agentur vertretenen Künstler:innen, Agenturen, Dienstleistern etc. und haftet vollumfänglich für Personen- und Sachschäden, die im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen auftreten. Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, die die störungsfreie Leistungserbringung durch die Agentur und/oder die von ihr vertretenen Künstler:innen, Agenturen, Dienstleistern etc. gewährleisten.
Ereignisse etc., die ein Nichtzustandekommen oder den Abbruch der mit der Agentur vereinbarten Leistung und/oder von ihr vertretenen Künstler:innen, Agenturen, Dienstleistern etc. zur Folge haben und nicht von Vorgenannten zu vertreten sind, entbinden den Kunden nicht von der Zahlung.
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
(3)
Der Kunde ist für von ihm zur Verfügung gestellte Inhalte verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit richtet sich nach den allgemeinen Gesetzen und den Bestimmungen, insbesondere den Haftungsbestimmungen dieser Vereinbarung. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit eines geplanten/durchgeführten Projekts etc. wird vom Kunden getragen.
In keinem Fall haftet die Agentur für Fehlverhalten seitens von der Agentur vertretenen Künstler:innen, Agenturen, Dienstleistern etc. sowie deren Folgen.
Der Kunde stellt die Agentur von allen Verpflichtungen frei, die Dritte aufgrund einer Verletzung des Kunden gegenüber der Agentur geltend machen. Darüber hinaus ist es der Agentur gestattet, die Nutzung der Inhalte zu verhindern.
(4)
Für mangelhafte Leistungen eingeschalteter Fremdunternehmen wird keine Haftung übernommen. Die Agentur verpflichtet sich, dem Kunden etwaige Ansprüche aus Gewährleistungsrecht gegen Dritte abzutreten.
(5)
Aufgrund der Beschaffenheit des Internets, von Computersystemen, Smartphones, Tablets und sonstigen Endgeräten wird keine Gewähr für eine ununterbrochene Verfügbarkeit bereit gestellter Daten übernommen.
(6)
Behördliche Auflagen etc. (u.a. Sicherheit (auch Personal, Fluchtwege, Hygienekonzept etc.)) sind vollumfänglich vom Kunden umzusetzen und zu zahlen. Andernfalls und bei Ausbleiben entspr. Hinweise durch den Kunden trotz besseren Wissens, behält sich die Agentur vor, bei vollen Bezügen von den vereinbarten Leistungen zurückzutreten.
(1)
Im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringungen werden personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere den Verordnungen DSGVO, EU-DSGVO, dem Bundesdatenschutzgesetz sowie dem Telemediengesetz, erhoben, gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur dann, wenn es für die Erbringung der Leistung, Dienstleistung bzw. Vermittlungsleistung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung für die Weitergabe besteht. Der Kunde erklärt sich mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner Daten gem. der vorgenannten Verordnungen und Gesetze einverstanden.
(2)
Die Agentur nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(1)
Die Parteien werden alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie vereinbarte Kosten (Gagen, Honorare, Handgelder etc.), Bedingungen etc. streng vertraulich behandeln und unter keinen Umständen weitergeben.
(2)
Die Agentur darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien und Zusammenhängen als Referenzkunden nennen.
(3)
Eine Angabe der Agentur als Referenz ist dem Kunden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur gestattet.
(1)
Mündliche Nebenabreden vor Vertragsschluss sind unwirksam. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung oder in dieser Vereinbarung ausdrücklich mit dem Erfordernis der schriftlichen Niederschrift bezeichneten Erklärungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform.
(2)
Relevant sind und als vereinbart gelten die im Vertrag vereinbarten Leistungen, Konditionen etc. sowie die vertraglich fixierten sonstigen Bedingungen. Vertragslücken unterliegen den hier vorliegenden AGB.
(3)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit möglich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.
(4)
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Schluss - Änderungen/Anpassungen/Irrtümer/Tippfehler vorbehalten -